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Zollbestimmungen in EU
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2.
Zollbestimmungen / Einfuhrbestimmungen der EU
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| Seit
dem Aufbau eines europäischen Binnenmarkte gelten i.A einheitliche
Einfuhrbestimmungen (Zollbestimmungen) für Waren aus einem
nicht EU-Mitgliedsländer (Drittland) in ein Land der Europäischen
Union (EU). Sonderregelungen und Ausnahmen finden Sie unter
"Zollenbestimmungen
/ Warenverkehr innerhalb der EU" . |
i.
Zollfreie Warenmengen (Freimengen, die zollfrei in EU importiert
werden dürfen. Mengenangaben gelten für Erwachsene
ab 17 Jahren)
| Alkohol: |
1
Liter Schnapps (Alkohol > 22 % vol.) oder 2 Liter Schaum-
bzw. Likörwein (Alkohol < 22 % vol.) |
| Tabak: |
200
Zigaretten oder 100 Zigarillos (Gew. 3g / Zigarillo) oder
50 Zigarren oder 250 g Drehtaback |
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ii.
Zollsätze für Warenwerte im Reiseverkehr
| >
175 € |
Bei
der Einreise über einen internationalen Flughafen
der europäischen Union (EU) dürfen Waren, ausschließlich
zum persönlichen Gebrauch, im Wert bis 175 €
zollfrei in die EU eingeführt werden. |
| 175-350
€ |
Hier
gilt bei der Einreise mit dem Flugzeug ein vereinfachter
Steuersatz für alle Waren von 13,5 Prozent.(Ausnahmen:
Kaffee, alkoholische Erzeugnisse, Tabakwaren, Kraftstoffe)
Nähere Infos über die Abgabesätze unter
"FAQ" der Web-Site des Bundesminesterium für
Finanzen -> klick
hier |
| >
350 € |
Werden
Waren im Wert über 350 € in die EU importiert
muss alles voll versteuert werden. Zu den in Deutschland
üblichen 16 Prozent MwSt muss die importierte Ware
zusätzlich noch mit dem einem Warenzollsatz versteuert
werden. Der Warenzollsatz liegt zwischen 2% und 15 %.
Der Warenzollsatz liegt für Fahrräder beispielsweise
bei 15 % und für Kleidung bei 3 %. |
| >
1000 € |
Ein-
und Ausfuhrsendungen, die die Wertgrenze von 1.000 EUR
überschreiten, müssen schriftlich angemeldet
werden. |
| Ausnahme: |
Erfolgt
die Einreise in die EU über den Landweg bzw. Seeweg
ist ein Warenwert ab 125 € steuerpflichtig. (z.B
bei der Einreise aus Polen oder Tschechien). (Quelle,
www.zoll-de.de,Bundesministerium der Finanzen, FAQ:
08.09.2002) |
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iii.
Einfuhrbestimmungen (Zollbestimmungen) für Antiquitäten
und für Tierarten und Pflanzenarten
| Antiquitäten |
Alle
Gegenstände die nachweislich älter als 100 Jahre
alt sind gelten als Antiquität, in der BRD werden
solche Waren mit der Umsatzsteuer von 16 Prozent versteuert.
Antike Waffen fallen zudem unter die Regelungen des Waffengesetzes.
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| Tierarten
und Pflanzenarten: |
Die
Einfuhr von Pflanzen und Tieren richtet sich nach dem
Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), wonach für
Pflanzen und Tiere ein CITES-Zertifikat nachgewiesen werden
muss. Durch die CITES werden die Tier- und Pflanzenarten
in 4 Gefährdungskategorien (A-D) unterteilt.
In der Kategorie A sind alle vom Aussterben bedrohter
Tier- und Pflanzenarten eingeordnet. In dieser Kategorie
stehen übrigens auch einige Kakteenarten (die man
bedenkenlos z.B. in Mittelamerika kauft und ohne zu wissen
gegen das Artenschutzabkommen zu verstosen in die EU einführt),
außerdem sind alle Störarten in dieser Liste
enthalten, d.h. man darf nicht mehr als 250 g Kaviar in
die EU mitbringen.
Tier- und Pflanzenarten die in den Kategorien B, C und
D eingestuft sind, dürfen nur unter strenger behördlicher
Kontrolle in ein Land der EU importiert werden. (Quelle,
www.focus.de, traxx-reisen, 28.03.2001) |
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