Urlaub: Unfälle im Linksverkehr (Reiserecht - Auto)
Laut ADAC droht Autoreisenden in Ländern wie Großbritannien,
Irland, Malta und Zypern bei einem Zusammenstoß auf
der rechten Fahrbahn der Verlust des Versicherungsschutzes.
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat
das Landgericht Mainz die Klage eines Autofahrers auf Versicherungsleistung
abgewiesen. Wer in einem Land mit Linksverkehr rechts fährt,
verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt erheblich
und handelt grob fahrlässig, urteilte der Richter.
Der Vollkaskoversicherte hat deshalb keinen Anspruch auf
Entschädigung. (focus-online)

Auslandsreise mit Leihwagen (Reiserecht - Auto)
Wer mit einem geliehen Wagen ins Ausland fahren möchte,
sollte unbedingt eine Vollmacht des Fahrzeughalters bei
sich haben. Ganz gleich, ob man mit einem Firmenwagen über
die Grenze fährt oder mit dem Wagen eines Freundes
oder Bekannten verreist - ohne eine Vollmacht droht bei
einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei ein vorzeitiges
Ende der Fahrt. Nur die Vollmacht weist den Fahrer als Berechtigten
aus.
Die Vorsichtsmaßnahme sollten sich vor allem Reisende
zu Herzen nehmen, die mit geliehenen Fahrzeugen in die Türkei
oder in osteuropäische Länder aufbrechen. Aber
auch für Tripps innerhalb der EU ist eine formlose
Vollmacht des Wagenhalters ratsam. (WZ, Diesntag-Magazin,
S.16; 30.05.00)

Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide
in Deutschland (Reiserecht - Auto)
Im Ausland geahntete Verkehrsordnungswidrigkeiten können
derzeit (Juli 2000) in Deutschland – mit der Ausnahme von
Österreich – nicht vollstreckt werden. Außer mit
Österreich gilt in Deutschland mit keinem anderen Land
ein Vollstreckungshilfevereinbarungen für Bußgeld-
oder Verwaltungssachen.
Laut ADAC ist aber in nächster Zeit mit dem Inkrafttreten
eines EU-Strafvollstreckungsübereinkommens zu rechnen,
wodurch die Geldbußenvollstreckung neu geregelt wird.
(ADAC-online, 22.07.00).

Spanische Kfz-Verkehrsvorschrift schreibt
zwei Warndreiecke vor (Reiserecht - Auto)
Seit dem 27.07.1999 gilt eine spanische Verkehrsvorschrift,
nach der in Autos u.a. zwei Warndreiecke (und Ersatzglühlampen)
mitgeführt werden müssen. Diese unsinnige Regelung
ist damit zu begründen, weil man in Spanien verpflichtet
ist, im Falle einer Wagenpanne, das Auto nach vorne wie nach
hinten (Abstand 50 m) mit einem Warndreieck abzusichern.
Bei nicht Beachtung dieser Regelung droht ein Verwarnungsgeld
bis zu 15.000 Ptas (entspricht etwa 180 DM) (ADAC-online,
22.07.00).

Verkehrsverstöße im Ausland und
ihre Auswikungen (Reiserecht - Auto)
| Bussgelder
für: |
falsches Parken |
Überholen
im Überholverbot |
bei Rot über
die Ampel |
20 km/h zu
schnell |
Allkohol
am Steuer |
| Belgien: |
ab
25 |
ab
200 |
ab
200 |
ab
200 |
ab
125 |
| Dänemark: |
ab 65 |
135 |
135-200 |
ab
65 |
ab
550 |
| Frankreich: |
ab 10 |
ab 90 |
ab 90 |
ab
90 |
bis
4570 |
| Griechenland: |
ab
35 |
bis
150 |
75-150 |
ab
35 |
ab
75 |
| Großbritanien: |
ab
50 |
250 |
250 |
250 |
500 |
| Italien:*3 |
ab
30 |
ab
65 |
ab
65 |
ab
130 |
ab
260 |
| Kroatien |
ab
15 |
30-75 |
75 |
15-30 |
ab
75 |
| Niederlande |
ab
40 |
bis
75 |
bis
75 |
ab
60 |
ab
200 |
| Österreich |
ab
20 |
ab
70 |
ab
70 |
ab
30 |
ab
215 |
| Polen |
20-55 |
55-110 |
85 |
ab
35 |
ab
145 |
| Portugal |
ab
25 |
ab
100 |
ab
100 |
ab
50 |
100-1500 |
Schweden
|
bis
90 |
115 |
135 |
ab
90 |
ab
30 TS* |
Schweiz
|
20
bis 80 |
ab
135 |
170 |
ab
120 |
ab
700 |
| Spanien |
bis
90 |
ab
90 |
ab
90 |
ab
90 |
ab
300 |
| Tschechien |
bis
60 |
bis
90 |
bis
90 |
bis
60 |
bis
450 |
| Türkei |
20 |
35 |
35 |
35 |
115 |
| Ungarn |
ab
5 |
bis
395 |
bis
395 |
bis
120 |
ab
50 |
| Bussgelder
für: |
Falsches Parken |
Überholen
im Überholverbot |
bei Rot über
die Ampel |
20 km/h zu
schnell |
Allkohol
am Steuer |
Quelle: ADAC-motorwelt,
Recht: Vorsicht - Kein Bonus für Touristen,
S.38; Heft 06/2002
In der EU
gilt auch weiterhin der alte Führerschein (Reiserecht
- Auto)
In der Vergangenheit wurde von Autofahren berichtet,
daß sie in Ländern der EU ein Bußgeld bezahlen
mussten, weil sie nicht im Besitz des neuen EU-Führerschein
im Scheckkartenformat waren. Nach einer Entscheidung der
Europäischen Kommission (AZ: K 1999/511) ist dieses
Bußgeld unrechtens, denn auch weiterhin sind die alten
grauen bzw. rosa farbenen Führerscheine gültig.
Die Verbraucherzentrale in NRW rät den Autofahren,
die mit einem alten Führerschein in ein EU-Land fahren,
diese Richtlinie im Fall der Fälle ausgedruckt dem
Polizeibeamten vorzuweisen. Die Richtlinie kann in einer
sechssprachigen Fassung zum Preis von 1,21 DM / min unter
der FAX-Nr. 01905-100 10 10 56 abgerufen werden.
Sollte diese EU-Entscheidung den Beamten nicht überzeugen,
rät die Verbraucherzentrale, das Bußgeld zu bezahlen.
Damit Sie später Einspruch gegen dieses Bußgeld
einlegen können, sollten Sie darauf achten, daß
neben dem Betrage auf dem Strafzettel auch der Vermerk "ungültige
Fahrerlaubnis" zu lesen ist.(WZ, auto-magazin,
S..15 , 14.04.01).

In
Italien droht ein Fahrverbot, wenn während der Fahrt
mit dem Handy telefoniert wird (Reiserecht - Auto)
- Wer
in Italien beim Telefonieren mit dem Handy im Straßenverkehr
erwischt wird, kann mit einem Fahrverbot bestraft werden.
Auf manchen Autobahnabschnitte wurde die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 130 auf 150 km/h erhöht.
- In
Frankreich wird ein Autofahrer, der in einen Unfall mit
Totesfolge verwickelt ist, nicht nur auf Alkohol, sondern
auch auf Rauschmittelmißbrauch getestet.
- Die
Niederlande planen für dieses Jahr die Benutzung
des Handy beim Fahren zu verbieten.
- In
Griechenland wird in diesem Jahr der tollerierte Blut-Alkohol-Gehalt
auf 0,25 gesenkt.
(Quelle:Web-Site des Wirtschaftsmagazin
Capital,
Topthema: "Gute Fahrt in 2002", von Torsten
Eßer, 14.01.2002)

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